WAS IST EIGENTLICH.....?

Applikationsspezialist: Kundenberater in der Industrie. Er /Sie muss sich mit der technischen Anwendung (Applikation) auskennen und auch die Anwender in der neuen Technik schulen.

Audiologie: Medizinisches Teilgebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Es umfasst  alle Aspekte der auditiven Wahrnehmung, also des Hörens.

Anatomie: Wissenschaft und Lehre vom äußeren und inneren Aufbau eines menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Körpers.

Computertomographie (CT): Bildgebendes Verfahren in der Medizintechnik. Dabei werden Röntgenaufnahmen eines Objektes aus verschiedenen Richtungen gemacht, um ein dreidimensionales Bild zu erzeugen.

Elektroenzephalogramm (EEG): Methode der medizinischen Diagnostik zur Messung der elektrischen Aktivität der Gehirnströme, indem die Spannungsschwankungen an der Kopfoberfläche aufgezeichnet werden.

Magnetresonanztomographie (MRT): Bildgebendes Verfahren, das vor allem in der medizinischen Diagnostik zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe im Körper eingesetzt wird. Das MRT erzeugt Schnittbilder des menschlichen Körpers, um Organe und krankhafte Veränderungen zu beurteilen.

Nuklearmedizin: Teilgebiet der Medizin und spezielles Tätigkeitsfeld der MTRA.  Radioaktive Stoffe werden zu einer Art Kontrastmittel (Radiopharmakon) verarbeitet, das dem Patienten gegeben wird. Mit physikalisch komplexer Messtechnik ermittelt die MTRA die Verteilung des Radiopharmakons im Patienten und liefert die Daten, die für weitere Berechnungen am PC verwendet werden. Diese Arbeit muss sehr sorgfältig und sicher verrichtet werden, da radioaktives Material sonst in die Umwelt gelangen kann. Manche Radiopharmaka können zur Strahlentherapie verwendet werden (z. B. radioaktives Iod). Auch hier berechnet die MTRA die Dosis, stellt die für den Patienten benötigte Menge an Radiopharmaka her und prüft den Erfolg der Therapie.

Präparieren: Methode der Aufbereitung und Konservierung von Objekten, die der Natur entnommen sind (etwa menschliches Gewebe).

Radiologie: Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Anwendung elektromagnetischer Strahlen und mechanischer Wellen zu diagnostischen, therapeutischen und wissenschaftlichen Zwecken befasst.

Radiopharmakon: Arznei- oder Kontrastmittel, das in der Nuklearmedizin genutzt wird. Es kann entweder nur aus einer radiokativen Substanz bestehen oder aus einem Träger (Carrier), an den die radioaktive Substanz gekoppelt ist.

Strahlenphysik: Teilgebiet der Physik und spezielles Tätigkeitsfeld der MTRA. MTRA messen die Strahlendosis am Patienten und in der Umwelt und sind für den Strahlenschutz und die Qualitätskontrollen verantwortlich. Sie haben meist weniger Kontakt zum Patienten als ihre Kolleginnen und schaffen vielmehr die Voraussetzungen für bestmögliche Aufnahmen. Mit Hilfe von körperähnlichen Phantomen überprüfen sie in Zusammenarbeit mit dem/r Medizinphysiker/in z. B. Strahlentherapiegeräte, planen Bestrahlungen und kontrollieren die Abbildungsqualität der Geräte in der Diagnostischen Radiologie und der Nuklearmedizin. Für Patient und Personal sorgen sie so für bestmöglichen Strahlenschutz.

Strahlentherapie: Teilgebiet der Medizin und spezielle Aufgabengebiet der MTRA. Es geht dabei um die Anwendung von ionisierenden Strahlungen auf den Menschen, um Krankheiten zu heilen oder deren Fortschreiten zu verlangsam. Zu den Aufgaben der MTRA gehört neben der Patientenaufklärung auch die Planung und Umsetzung der Behandlung.  So berechnet die MTRA die notwendige Strahlenmenge und simuliert die Bestrahlung am Großrechner. Stimmt das Ergebnis, werden die entsprechenden Körperstellen des Patienten markiert und der Patient richtig gelagert. Die Einstellungen des Bestrahlungsgerätes werden nochmals geprüft und die Strahlung eingeschaltet.  Hierzu ist ein absolut sorgfältiges Vorgehen erforderlich, da in jeder Behandlung die gleiche Stelle mit der gleichen Strahlenmenge zu bestrahlen ist. Wird zu viel Strahlung verabreicht, kann dies bei Bestrahlungen der Wirbelsäule z. B. zu einer Querschnittslähmung führen.

Vorbehaltene Tätigkeiten: Paragraph 9 des MTA-Gesetzes vom 2.August 1993 listet so genannte „vorbehaltene Tätigkeiten“ auf und legt damit fest, dass nur MTA aufgrund ihrer spezifischen Qualifikation die technische Aufbereitung der Untersuchungsmaterials übernehmen dürfen.