OHNE SCHULGELD, MIT BAFÖG

Staatliche Schulen, die meist an Kliniken angesiedelt sind, verlangen in der Regel kein Schulgeld, manchmal aber einen Beitrag für Lernmittel. An privaten Schulen hingegen wird ein Schulgeld erhoben. Die Beträge können je nach Schulart, Ausbildungsweg und Trägerschaft deutlich variieren. Mit 300 bis 500 Euro pro Monat muss man rechnen. Möglich ist es, eine staatliche Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG ) zu beantragen.

BEZAHLUNG NACH TARIF

Ausgebildete MTA aller vier Fachberufe werden in den Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder angelehnten Tarifverträgen bezahlt. Neben dem Grundgehalt kommen noch Pauschalen für eventuelle anfallende Nacht- und Wochenenddienste hinzu.