AUFGABEN GESETZLICH VORGESCHRIEBEN

MTA im Gesundheitswesen tragen eine hohe Verantwortung. Ihr besonderer Status ist – im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen – im Rahmen der so genannten „vorbehaltenen Tätigkeiten“ gesetzlich festgeschrieben.
Die MTA sind demnach in der Regel für die technische Aufbereitung des Untersuchungsmaterials zuständig und für das fehlerfreie Ergebnis auch verantwortlich. Das Gesetz verbietet es, andere Personen oder Berufsgruppen mit diesen Arbeiten zu beauftragen.
Nur die Hebammen haben unter den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen einen ähnlichen Status: So darf keine Geburt ohne eine Hebamme erfolgen – wohl aber ohne Arzt.