Körperscanner oder Nacktscanner
Körper- oder Nacktscanner – an solcher Terminologie scheinen sich die Geister zu scheiden, stehen doch beide Begriffe jeweils für eine Pro- bzw. Contra-Haltung bei der Diskussion über den Einsatz von Scannern im Sicherheitsumfeld von Flughäfen.
Während die Befürworter in erster Linie wissenschaftlich zu argumentieren versuchen, führen die Gegner der für den Einsatz der Scanner notwendigen Technologie weitestgehend emotionale Grundsätze ins Feld. So sei das „Nacktscannen“ gegen die Würde des Menschen und verstoße somit gegen §1 des Grundgesetzes. Zudem seien gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen.
Beide Aussagen kontern die Befürworter mit wissenschaftlich orientierten Argumenten. So verstoße der Körperscan nur dann gegen die Würde des Menschen, wenn der Passagier auf den gescannten Fotos auch zu erkennen sei. Des Weiteren stelle der Einsatz von Körperscannern einen weitaus geringeren Eingriff in die Intimsphäre des Menschen dar als das beim intensiven Abtasten des Passagiers durch das Sicherheitspersonal der Fall ist.
Dass der Einsatz von Körperscannern kommen wird, scheint unabwendbar. Darauf weisen sowohl in Deutschland bereits durchgeführte Testphasen als auch der Standardeinsatz solcher Scanner in weiten Teilen der USA oder London hin. Allerdings sollte damit begonnen werden, die aktuelle Debatte über Pro und Kontra solcher technischer Hilfsmittel weniger emotional, dafür aber offener und sachlicher zu führen.
Der Körperscanner – was ist das und wie arbeitet er?
Prinzipiell handelt es sich dabei um technische Geräte, die in der Lage sind, aufgrund unterschiedlicher Techniken Gegenstände sichtbar zu machen – und zwar durch die Kleidung hindurch. Die Diskussion über den Einsatz solcher Scanner entzündet sich zum einen an der Tatsache, dass dabei der menschliche Körper abgebildet wird sowie zum anderen an der Frage wie gesundheitsschädigend solche eingesetzte Technik sein kann.
Zur Klärung dieser beiden Punkte sollte man zunächst wissen, wie Körperscanner eigentlich arbeiten. Grundsätzlich kommen die folgenden drei Anwendungen in Frage:
1) Röntgenstrahlung mit Rückstreutechnik
Rückstreutechnik bedeutet, dass Körper und Gegenstände durch die von ihnen zurückgeworfenen Röntgenstrahlen sichtbar gemacht werden. Hierbei dringen die Röntgenstrahlen kaum in den Körper ein, sondern werden direkt von der Körperoberfläche reflektiert. Die Dosis der eingesetzten Röntgenstrahlen beträgt dabei 50 kV. Körperfremde Gegenstände werden entweder durch ihre Kontur erkannt oder dadurch, dass sie die Strahlung stärker absorbieren als der gescannte Körper.
2) Röntgenstrahlung mit Transmissionstechnik
Bei der Transmissionstechnik durchdringen die Röntgenstrahlen den zu scannenden Körper. Die Strahlenbelastung ist dabei vergleichbar mit einer Röntgenuntersuchung mit niedriger Exposition. Die Kenntlichmachung körperfremder Gegenstände gleicht der jener der Rückstreutechnik.
3) Terahertzstahlung
Bei der Terahertzstahlung handelt es sich um eine Strahlung, die technisch zwischen der Iinfrarot- und der Mikrowellenstrahlung liegtanzusiedeln ist. Auch hierbei wird die Körperoberfläche der gescannten Person sichtbar gemacht. Die Gefahr einer Schädigung des Körpers durch ionisierende Strahlung entfällt, da hierbei keine Röntgenstrahlung eingesetzt wird. Allerdings sind andere Risiken bisher nicht bekannt.
Gesundheitliche Belastung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesundheitliche Belastung des Körpers bei einem Scan durch Röntgenstrahlen vergleichbar ist mit denen einer Röntgenuntersuchung. „Röntgenstrahlung verbietet sich wegen der Strahlenhygiene. Der Einsatz von Röntgenstrahlung für Personenkontrollen ist nach unserer Ansicht nach den gültigen Strahlenschutzvorschriften in der Bundesrepublik auch nicht zulässig.“ (Andreas Pfeiffer, dvta) ??Bei der Anwendung der Terahertztechnik wiederum besteht diese Gefahr nicht und andere Risiken sind derzeit nicht bekannt.
Was nun die Würde des Menschen betrifft?
Sicherlich ist es nicht jedermanns Sache, sich vor Anderen zu exponieren, gerade vor Fremden. Und tatsächlich möchte ich mir auch nicht die Kommentare des Flughafensicherheitspersonals beim Betrachten der vom Scanner übermittelten Bilder vorstellen. Allerdings gilt dies nur für den Einsatz von Rückstreutechnik und Transmissionstechnik, nicht aber für die Terahertzmethode. Und: Natürlich ist es technisch möglich, dass auf den vom Sicherheitspersonal kontrollierten Monitoren ausschließlich Silhouetten oder auch nur die als gefährlich einzustufenden Gegenstände sichtbar gemacht werden. Des Weiteren könnte man sich eine Verfremdung des gescannten Körpers bis hin zu einer völlig abstrakten Figur vorstellen. Doch all dies werden die Verantwortlichen entscheiden müssen, wobei hierbei natürlich auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen werden.
Wie könntest Du als MTA in den Prozess eingebunden werden?
Sollte sich nun die Politik aus welchen Gründen auch immer gegen eine oben aufgeführte, eine Verfremdung unterstützende Technik entscheiden, so wäre eine entsprechende Schulung des an den Scannern eingesetzten Personals mehr als sinnvoll. Du als MTA mit Deiner Erfahrung im täglichen Umgang mit sensiblen Daten, mit Patienten in Ausnahmesituationen und Deinem technischen Know-How wärest für die Einführung und Begleitung des Sicherheitspersonals ohne Frage prädestiniert; vielleicht ergäbe sich also genau hier ein neues Einsatzgebiet für MTAs; und könntest eventuell Du aufgrund Deines beruflichen Hintergrundes entscheidend zur Entschärfung dieses brisanten Themas in der Öffentlichkeit beitragen.
